Italien: Keine grüne Versicherungskarte - Führerschein wegAktion scharf in Bella Italia: Autofahrern, die ihre grüne Versicherungskarte nicht mitgenommen haben, droht nach einem Unfall die Führerschein-Abnahme. |
Innerhalb der EU sollte das Kfz-Kennzeichen als Nachweis eines bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes eigentlich ausreichen. In Italien schaut die Praxis anders aus. „Wer seinen Kurzurlaub über das verlängerte Wochenende in Italien verbringt, sollte unbedingt seine grüne Versicherungskarte mitnehmen“, empfiehlt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. „Bei einem Unfall ist man sonst schnell seinen Führerschein los.“ Ein verzweifeltes ÖAMTC-Mitglied wandte sich erst kürzlich an den Autofahrerclub, weil sein Führerschein nach einem - zum Glück glimpflichen - Unfall mit einer Fußgängerin von der „Polizia“ einbehalten worden ist. Die Polizei hat auf der Vorlage einer grünen Karte als Versicherungsnachweis für sein Fahrzeug bestanden. Der Autofahrer hatte aber keine bei sich in der Annahme, das sei nicht notwendig. Erst Interventionen über den „24-Stunden-Notruf“ der ÖAMTC-Juristen und über die Nothilfestation des ÖAMTC in Italien ermöglichten dem Autofahrer, seine Fahrt fortzusetzen. Seit Jahrzehnten gibt es internationale Abkommen und inzwischen auch EU-Bestimmungen, wonach das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für einen bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutz anzuerkennen und kein gesonderter Nachweis darüber erforderlich ist. Die grüne Karte war früher ein gebräuchliches Dokument, um auch ohne solche Abkommen einen Versicherungsnachweis zu erbringen. In den Nachbarstaaten Österreichs und den meisten Urlaubsländern ist sie aber längst nicht mehr notwendig. Die Forderung zur Vorlage in Italien entbehrte daher jeder Grundlage. „Trotzdem handelt man sich offenbar eine Menge Ärger ein, wenn man sich bloß auf geltendes Recht beruft“, warnt der ÖAMTC-Jurist. „Da im Schadenfall die Abwicklung erleichtert wird, sollte zumindest eine Kopie der Versicherungs-Polizze oder noch besser die grüne Versicherungskarte mit an Bord sein, auch wenn dazu nach wie vor keine rechtliche Verpflichtung besteht.“ Beantragt wird das Dokument bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Die grüne Karte ist kostenlos. |
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